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Ist Ihre Websitebarrierefrei nach BFSG?

Der Gratis-Check prüft bis zu fünf Seiten und die verlinkten PDFs, zeigt die wichtigsten Verstösse mit Beispiel und sagt, ob das Gesetz für Ihren Betrieb gilt.

Gratis-Check

Zum Beispiel www.beispiel.de. Wir prüfen die Startseite und bis zu vier weitere Seiten sowie die verlinkten PDFs.

Beschäftigte

Freiwillig. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen befreit.

Jahresumsatz

Freiwillig. Die zweite Grenze für Kleinstunternehmen.

Dauert meist eine bis zwei Minuten. Kein Konto nötig, kein Siegel, keine Rechtsberatung.

Gratis-Check
beispiel.ch · Ergebnis
Ergebnis des Gratis-Checks für beispiel.ch: Ring mit 86 von 100 Punkten und dem Wort «Verstösse gefunden», 2 schwere und 2 mittlere Befunde auf 5 Seiten, vier Kacheln mit den Zählern, darunter die Antwort «Ja, voraussichtlich betroffen» auf die Frage, ob das Gesetz für den Betrieb gilt.
Echte Fenster vom 21.09.2026, die Domain im Bild durch beispiel.ch ersetzt: das Ergebnis des Gratis-Checks, ein Befund aus dem Bericht, der Verlauf im Konto.

Massstab

  • WCAG 2.1 AA
  • EN 301 549
  • BFSG
  • BITV 2.0
  • eCH-0059
  • PDF/UA-Hinweise

Das Problem

Die Pflicht gilt, und die meisten wissen nicht, wo sie stehen.

  • Pflicht seit dem 28. Juni 2025

    Das BFSG gilt für Onlineshops, Terminbuchung, Bank- und Verkehrsdienste in Deutschland, das BaFG in Österreich; öffentliche Stellen prüfen nach BITV 2.0 und eCH-0059.

  • Marktüberwachung

    Die Behörden der Länder können Nachweise verlangen und Massnahmen anordnen; Verbraucher und Verbände können sich an sie wenden.

  • Abmahnrisiko

    Mitbewerber und Verbände können Verstösse geltend machen. Wie die Gerichte das Gesetz auslegen, ist noch offen.

  • PDFs vergessen

    Preislisten, Formulare und AGB als PDF gehören dazu und fallen bei den meisten Prüfungen durch das Raster.

  • Niemand weiss, wo man steht

    Es gibt kein Siegel, und ein Werkzeug prüft meist eine Seite, einmal.

Die Lösung

Prüfen, beheben, nachweisen, überwachen: ein Werkzeug für alles.

  • Prüfen

    Bis zu fünf Seiten und die verlinkten PDFs im echten Browser, mit Punktestand und Befunden nach Schwere. Gratis, ohne Konto.

  • Beheben

    Jeder Befund mit Stelle, Codeausschnitt und Anleitung. Wer nicht selbst will, gibt es uns: Festpreis nach Bericht.

  • Nachweisen

    Die Erklärung zur Barrierefreiheit entsteht aus den Befunden, der Monatsbericht kommt als PDF.

  • Überwachen

    Wöchentliche Prüfung im Konto, Verlauf des Punktestands, E-Mail bei neuen kritischen Befunden.

Was der Zugangscheck macht

Prüfen, beheben, nachweisen, überwachen.

Vier Schritte, ein Werkzeug. Jedes Bild zeigt die echte Oberfläche, nichts ist gestellt.

  1. 01 · Prüfen

    Fünf Seiten und alle PDFs, im echten Browser.

    Der Gratis-Check lädt Ihre Seiten breit und schmal, prüft sie mit axe-core und eigenen Regeln und liest die verlinkten PDFs. Sie bekommen einen Punktestand, die Verstösse nach Schwere und die Antwort, ob das Gesetz für Ihren Betrieb gilt.

    Gratis prüfen

    beispiel.ch · Ergebnis
    Ergebnis des Gratis-Checks für beispiel.ch: Ring mit 86 von 100 Punkten und dem Wort «Verstösse gefunden», 2 schwere und 2 mittlere Befunde auf 5 Seiten, vier Kacheln mit den Zählern, darunter die Antwort «Ja, voraussichtlich betroffen» auf die Frage, ob das Gesetz für den Betrieb gilt.
  2. 02 · Beheben

    Jeder Befund mit Stelle, Ausschnitt und Anleitung.

    Der Bericht nennt Seite, Selektor und Codeausschnitt, dazu das WCAG-Kriterium, den Verweis auf EN 301 549 und eine Anleitung zum Beheben. Wer es nicht selbst machen will, gibt es uns: Festpreis nach Bericht, Nachprüfung inbegriffen.

    Beheben lassen

    beispiel.ch · Befund 1 von 6
    Ein Befund aus dem Bericht: «Links ohne Linktext», schwer, 5 Vorkommen auf 5 Seiten, WCAG 4.1.2 und 2.4.4, EN 301 549 9.4.1.2, mit Anleitung und je Seite die Stelle als Selektor und der Codeausschnitt des Links.
  3. 03 · Nachweisen

    Erklärung und Monatsbericht, aus den Befunden vorbefüllt.

    Die Erklärung zur Barrierefreiheit entsteht aus dem Prüfstand, nach BFSG, BITV 2.0, BaFG oder eCH-0059, ergänzt um die Angaben, die nur Sie kennen. Der Monatsbericht als PDF hält fest, was neu, behoben und offen ist.

    Muster der Erklärung

    beispiel.ch · Erklärung
    Vorschau der Erklärung zur Barrierefreiheit für beispiel.ch im Konto, als Entwurf gekennzeichnet: Titel, Stand der Vereinbarkeit, nicht barrierefreie Inhalte aus den Befunden, Feedback und Kontakt.
    Erste Seite des Monatsberichts als PDF: Domain, «Auf einen Blick» mit den Sätzen des Monats, Zahlen des Monats gegen den Vormonat.
  4. 04 · Überwachen

    Jede Woche geprüft, mit Verlauf und Alarm im Konto.

    Der Monitor prüft bestätigte Websites wöchentlich im Umfang Ihres Plans und zeichnet den Punktestand als Verlauf auf. Bei neuen kritischen oder schweren Befunden kommt eine E-Mail; jeder Befund trägt einen Status: offen, behoben, ignoriert.

    Pläne und Preise

    beispiel.ch · Verlauf
    Konto, Website beispiel.ch, Abschnitt «Verlauf»: zwei Prüfungen vom 21.09.2026 mit je 86 von 100 Punkten als Linie, darunter die Tabelle mit Datum, Punkten, kritischen, schweren und mittleren Befundtypen, PDFs und Seiten.

Methode

So prüfen wir

Im echten Browser, mit axe-core und eigenen Regeln, ehrlich beschriftet: Software findet rund die Hälfte der Kriterien, den Rest benennen wir, damit ein Mensch ihn prüft.

  1. 01

    Im echten Browser, breit und schmal

    Wir laden bis zu fünf Seiten wie ein Besucher, prüfen sie mit axe-core und eigenen Regeln (Sprache, Titel, Überschriften, sichtbarer Fokus, Tastatur, Zoom) und lesen die verlinkten PDFs.

  2. 02

    Rund die Hälfte der Kriterien, ehrlich beschriftet

    Automatisch prüfbar sind etwa 30 der 50 WCAG-2.1-AA-Kriterien. Was ein Mensch beurteilen muss, steht im Bericht als eigene Liste mit Anleitung. Kein Siegel, keine Rechtsberatung.

  3. 03

    Befunde, die man beheben kann

    Jeder Befund nennt Seite, Stelle und Ausschnitt, dazu das WCAG-Kriterium und den Verweis auf EN 301 549. Der volle Bericht enthält die Anleitung und den Entwurf Ihrer Erklärung zur Barrierefreiheit.

Für wen

Für wen der Check gedacht ist

Für alle, die eine Website betreiben oder betreuen und wissen wollen, wo sie stehen: vom Onlineshop, den das BFSG verpflichtet, bis zur Gemeinde, die nach BITV 2.0 oder eCH-0059 prüft.

  • Onlineshops
  • Terminbuchung
  • Banken und Versicherungen
  • Verkehr und Reisen
  • Telekommunikation
  • Praxen
  • Gemeinden und Behörden
  • Vereine
  • Agenturen

Fragen

Was Leute uns fragen

Kurz und ohne Rechtsberatung. Mehr steht im Ratgeber.

Gilt das BFSG für mich?

Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 für Anbieter in Deutschland, die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher anbieten: Onlineshops, Terminbuchungen, Bankdienste, Personenverkehr, Telekommunikation. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen befreit. In Österreich gilt das BaFG, für öffentliche Stellen die BITV 2.0, in der Schweiz der Standard eCH-0059. Das Formular oben fragt genau das ab und antwortet mit ja, nein oder unklar, mit Begründung aus dem Gesetz.

Was prüft ihr nicht?

Was nur Menschen beurteilen können: ob ein Alternativtext sinnvoll ist, ob Sprache und Fehlermeldungen verständlich sind, ob Untertitel stimmen, ob die Reihenfolge der Bedienung logisch ist. Rund 30 der 50 Kriterien der WCAG 2.1 AA sind automatisch ganz oder teilweise prüfbar; der Rest steht im Bericht als Liste «Von Menschen zu prüfen» mit Anleitung. Inhalte hinter einer Anmeldung prüfen wir nicht.

Heissen 100 Punkte barrierefrei?

Nein. 100 Punkte heissen: die automatische Prüfung hat keine Verstösse gefunden. Ein Siegel gibt es nicht, weder von uns noch von einer Behörde. Ob eine Website die WCAG 2.1 AA erfüllt, zeigt erst die Prüfung durch Menschen, und die gehört zu jeder ernsthaften Prüfung dazu.

Was kostet es?

Der Gratis-Check kostet nichts und braucht kein Konto. Die laufende Überwachung gibt es als Abo: Einstieg 39, Pro 99, Agentur 249 pro Monat, in EUR oder CHF, ohne Mehrwertsteuer; bei Jahreszahlung zwei Monate Rabatt. Die Sanierung ist ein Projekt mit Festpreis nach Bericht; Umfang und Betrag stehen vor dem Start.

Was passiert mit meinen Daten?

Von den geprüften Seiten speichern wir nur einen Auszug, Stelle und Textausschnitt, keine Bildschirmfotos. Gratis-Checks werden nach 90 Tagen anonymisiert. Ihre E-Mail-Adresse dient dem Versand des Berichts; weitere Hinweise gibt es nur mit gesetztem Häkchen. Verarbeiter sind Neon (Datenbank, Frankfurt), Vercel (Betrieb), Resend (E-Mail) und Stripe (Zahlung); Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Wer steckt dahinter?

Ein kleines Team in Oberwil bei Basel, das Websites baut und betreut und selbst nach diesen Regeln arbeitet; diese Website muss den eigenen Check mit 100 Punkten bestehen. Betreiberin und Rechtsform stehen im Impressum. Zugangscheck ist kein Prüfinstitut und keine Kanzlei: wir sagen, was im Gesetz steht, mit Quelle, und geben keine Rechtsberatung.

Gratis, ohne Konto

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Fünf Seiten, die verlinkten PDFs, ein Punktestand und die wichtigsten Verstösse mit Beispiel. Das Ergebnis steht nach ein bis zwei Minuten.

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